RV Aktuell 02 / 2024
Zinseinspielung in MACH
Die Zinsen, die den Kirchengemeinden bei der Gesamtkirchenkasse in den vergangenen Jahren gutgeschrieben wurden, sind noch nicht in MACH verbucht. Wir haben in Vorbereitung für die Jahresabschlüsse die Daten zusammengestellt und der Import der Zinsen nach MACH wurde in der Testdatenbank getestet. Wir prüfen derzeit die Ergebnisse der Einspielung und hoffen, bald auch in der Produktivdatenbank von MACH die Bestände inkl. der Zinsen für Sie sichtbar zu haben.
Buchhalterische Auswirkung nach Veräußerung (Abgang) eines beweglichen Anlagegutes
Der Ablauf des Abgangs von beweglichen Anlagegütern beinhaltet in der Regel die Erfassung des Abgangs in der Buchhaltung, die Anpassung des Buchwerts (Wert mit dem ein Anlagegut aktuell in der Bilanz steht) des betreffenden Anlageguts und die Verbuchung des Verkaufspreises, falls das Anlagegut verkauft wird.
Wenn der Verkaufspreis eines Anlageguts niedriger ist als der Buchwert, entsteht ein Verlust. Dieser Verlust wird in der Buchhaltung als Aufwand verbucht. Liegt der Verkaufspreis über dem Buchwert, entsteht ein Ertrag in der Ergebnisrechnung.
Buchhalterische Zuordnung beweglicher Anlagegüter zum Abrechnungsobjekt
Bei Veränderung von Abrechnungsobjekten bleibt die Zuordnung des Anlageguts zum ursprünglichen Abrechnungsobjekt bestehen. Diese Zuordnung wird beibehalten, um die Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Anlagegüter zu gewährleisten.
Angabe von Fälligkeiten aufgrund des SEPA Lastschriftmandates auf Ausgangsrechnungen
Bei den von den Gemeinden und Dekanaten ausgestellten Rechnungen wird die Info des SEPA Lastschrifteinzuges mitgegeben, so dass keine Überweisung vom Rechnungsempfänger ausgehen muss.
Es ist ratsam, die Angaben auf der Rechnung mit dem Fälligkeitsdatum des SEPA Mandates zu vervollständigen um Missverständnisse zu vermeiden. Bitte stellen Sie sicher, dass entweder das Datum für den Einzug klar und deutlich angegeben ist, bzw. die Angabe bei einem offenen Einzugsdatums vermerkt ist um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Rückblick und Ausblick zum Thema Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse
Wir haben bis dato insgesamt 168 Eröffnungsbilanzordner für Gemeinden, Dekanate und Stiftungen erstellt, 15 Eröffnungsbilanzen müssen noch fertig bearbeitet werden. Von den 168 verschickten Eröffnungsbilanzen wurden 65 Eröffnungsbilanzen von den Kirchenvorständen beschlossen und an uns zurückgeschickt, zur Vorlage beim Rechnungsprüfungsamt. Für 22 Kirchengemeinden/Stiftungen haben wir bereits die Testate vom Rechnungsprüfungsamt erhalten. Die Testate gehen immer auch per Mail direkt an die Funktionsadresse der Kirchengemeinde/des Dekanats.
Für die Jahresabschlüsse wird derzeit eine To-Do-Liste von der EKHN formuliert. Diese beschreibt noch einmal genauer, welche Tätigkeiten in der Verbuchung aufgrund des vereinfachten Verfahrens erforderlich sind und auf welche Schritte in den einzelnen Jahren verzichtet werden kann - in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt. Wir rechnen mit Ergebnissen in Richtung der Sommerferien 2024.
Versenden der Mahnungen an die E- Mailadresse RV.Rheinhessen.Mahnwesen@ekhn.de
Wir hatten Sie in der RV Aktuell 4/Dezember 2023 darum gebeten, beim Versenden der Mahnungen an die E-Mailadresse RV.Rheinhessen.Mahnwesen@ekhn.de in den Betreff, immer zu Beginn Ihren jeweiligen Rechtsträger zu schreiben. Dies erleichtert uns die Zuordnung und führt zur schnelleren Bearbeitung. Leider erreichen uns immer noch die meisten Mahnanfragen ohne diese für uns so wichtige Angabe. Wir möchten deshalb noch einmal ausdrücklich daran erinnern.
Personalien
Seit 01.04.2024 verstärken uns aushilfsweise Frau Anja Rückrich und Frau Ingrid Morgenthaler im Bereich Finanzwesen.
Frau Beate Wolff verlässt unsere Verwaltung zum 31.05.2024 um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen.