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RV Aktuell 04 / 2023

Einnahmen durch Gemeindehaus- oder Kirchennutzung

Bei Einnahmen durch Vermietung des Gemeindehauses oder der Kirche bitte dem Zahlungspflichtigen einen eindeutigen Verwendungszweck für die Überweisung mitgeben. Dieser Hinweis ist wichtig, da wir sonst den Zahlungseingang nicht zuordnen können. Dies ist besonders schwierig, wenn das Buchungsblatt noch nicht bei uns eingegangen ist. Im Verwendungszweck muss unbedingt die empfangende Kirchengemeinde genannt werden. Grundsätzlich erreichen uns die Buchungsblätter für den Ertrag aus Vermietung als SEPA- Lastschriftmandate mit Buchungsetikett, Verträge mit Buchungsetikett oder als Rechnung an den Mietenden mit Buchungsetikett. Sofern Sie auf Rechnungserstellung umstellen wollen, stellen wir Ihnen gerne das Excel- Rechnungstool mit Anleitung zur Verfügung. In jedem Fall ist es im Interesse der Kirchengemeinden aus Haftungsgründen einen Miet-/Nutzungsvertrag abzuschließen. Keinesfalls dürfen Erträge aus Vermietung über die Kollektenkasse abgerechnet werden.

 

Versenden der Mahnungen an die E- Mailadresse RV

Rheinhessen.Mahnwesen@ekhn.deWir möchten Sie bitten, beim Versenden der Mahnungen an die E- Mailadresse rv.rheinhessen.mahnwesen@ekhn.de in den Betreff immer zu Beginn Ihren jeweiligen Rechtsträger zu schreiben. Dies erleichtert uns die Zuordnung und führt zur schnelleren Bearbeitung.

 

Einsatz Excel Instrument bei der Vorortverwaltung von Kollekten - hier ZOOM Termin und Excel-Instrument

In Zusammenarbeit mit der Kirchenverwaltung findet am 9.1.2024 um 16 Uhr und am 10.1.2024 um 17 Uhr via ZOOM die Vorstellung des Excel-Instruments zur Vereinfachung der Meldung von Kollekten bei der Vorortverwaltung statt.
 
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an rv.rheinhessen@ekhn.de. Sie erhalten anschließend den ZOOM Link.
 
Bei Interesse übersenden wir Ihnen die Excel-Datei nebst Anleitung. Eine Teilnahme an dem ZOOM Termin ist zum Einsatz der Datei nicht verpflichtend.
 
Bitte geben Sie diese Information an Ihre Kollektenbeauftragten weiter.

 

Haben Sie das Haushaltsrundschreiben der EKHN schon gelesen?

Im November haben Sie das Haushaltsrundschreiben der EKHN erhalten mit der Überschrift "Aufstellung der Haushaltspläne für 2024 und 2025". Es gibt für die Planungen 2024 & 2025 einige grundsätzliche Veränderungen. So werden zum Beispiel die Pfarrhauszuweisungen verändert, die Grenze für die Anlage im Bau (Große Bauunterhaltung) wird angehoben, die Änderungen in der KitaVo mit ihren Auswirkungen auf die Finanzierung ist aufgenommen bis hin zu Informationen zur regionalen Zusammenarbeit von Kirchengemeinden - um nur einige Beispiele zum Inhalt zu nennen. Die Lektüre ist lesenswert!

 

Rückblick und Ausblick zum Thema Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse

Bis dato sind 86% also 157 von 186 Eröffnungsbilanzen erstellt und liegen den Gemeinden/Stiftungen/Dekanaten zur Beschlussfassung vor.
 
28 Eröffnungsbilanzen konnten nach der Beschlussfassung dem Rechnungsprüfungsamt der EKHN (RPA) zur Prüfung und Testierung zugestellt werden. Bisher liegt uns ein Testat im Rücklauf vor.
 
Das monatliche Angebot via ZOOM zur Eröffnungsbilanz ist beendet. Anstelle dessen bieten wir eine Videopräsentation als Unterstützung an. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an rv.rheinhessen@ekhn.de.
 
Wir bitten Sie, Ihre Beschlussfassungen auf den Weg zu bringen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich unter rv.rheinhessen@ekhn.de zur Verfügung.
 
Wie sieht die Aufgabenplanung in der Regionalverwaltung für 2024 aus?
 
Momentan liegt der Fokus auf der Haushaltsplanung. Ihre Sachbearbeitungen haben sich via Mail - "Haushaltsplanung für das Jahr 2024 und 2025" an Sie gewandt.
 
Die ersten Vorbereitungen für die Haushaltsabschlüsse und die darauf aufbauenden Jahresabschlussarbeiten für das vereinfachte Jahresabschlussverfahren 2019 bis 2021 und den ersten vollständigen Jahresabschluss 2022 haben begonnen und folgen zeitlich der Haushaltsplanung.
 
Die dann fertig erstellten Jahresabschlüsse werden wir mit Beratungsgesprächen begleiten. Hier kommen wir individuell auf Sie zu.

 

Liegenschaften Ablesung Zähler

Wie bereits in den meisten örtlichen Amtsblättern mitgeteilt, stellen die Netzbetreiber für Strom und Gas die Ablesung der Zählerstände um. Zukünftig sollen die Verbraucher diese Zählerstände melden. Des Weiteren werden durch den Grundversorger noch Zähler abgelesen bzw. soll hier ebenfalls die Zählerablesung durch den Verbraucher erfolgen.
 
Für die Rahmenverträge, welche durch die EKHN für Gas und Strom geschlossen wurden, erfolgt hier ebenfalls eine Abfrage der Zählerstände (meistens zum Jahresende) derzeit durch die Firma LichtBlick.
 
Daher kann es in den Kirchengemeinden dazu führen, dass der Zählerstand für einen Zähler mehrfach angefordert wird. Bitte melden Sie den Zählerstand allen Beteiligten, da die Zählerstände von allen benötigt werden. Sofern kein Zählerstand mitgeteilt wird, kann es zu Verzögerung einer Abrechnung führen und zu einem geschätzten Zählerstand. Dies wiederum führt in den meisten Fällen zu erheblichen Mehrkosten für die Kirchengemeinden.
 
Von dem obigen Sachverhalt unabhängig sind unsere Zählerstandabfragen für die Zwischenzähler, welche wir für die Betriebskostenabrechnungen benötigen. Dies sind keine Hauptzähler und werden daher auch von keiner der o. g. Parteien abgefragt. Bitte lesen Sie diese Zählerstände ebenfalls zeitnah ab und melden uns diese.

 

Wichtiges zum Jahreswechsel aus der Buchhaltung

Die Handkassen sind bitte zum 31.12.2023 abzurechnen.
 
In Anlehnung an das Rundschreiben zur Kollektenverwaltung vom 23.10.2023 bitten wir um Vorlage der noch nicht eingereichten vollständigen Kontoauszüge (Kopien) bis einschließlich 31.12.2023 aller unterhaltenen Kollektenkonten.
 
Außerdem benötigen wir eine Aufstellung aller Bestände an Kollekten, Spenden und Sammlungserträgen getrennt nach Verwendungszwecken zum 31.12.2023. Vielen Dank.

 

Erreichbarkeit zwischen den Jahren

In der Zeit vom 27.-29.12.2023 ist die Regionalverwaltung nicht besetzt. Ab dem 02.01.2024 stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.
 
Wir möchten Sie deshalb bitten, uns alle Rechnungen, die noch in diesem Jahr bezahlt werden sollen, bis spätestens Freitag, den 15.12.2023 zuzusenden.

 

 

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