RV Aktuell 02 / 2025
Aktuelles zum digitalen Belege Scan von Eingangsrechnungen
Die Rechnungen werden
von Ihnen vor Ort eingescannt (hier reicht ein handelsüblicher Scanner, allerdings möglichst mit Duplex-Möglichkeit) Für mehrere aufeinanderfolgende Rechnungen nutzen Sie bitte Barcode-Etiketten. Die Bezugsquelle dafür finden Sie am Ende dieses Dokumentes. Das Formular Beiblatt Geschenke fügen Sie bitte ausgefüllt der Rechnung als weiteres Blatt in einem Scan bei. Gleiches gilt für die Freistellungsbescheinigung. nach der elektronischen sachlichen und rechnerischen Prüfung sowie Anordnung (in Enaio) weitergeleitetet an Vorkontierung 90003 und anschließend von uns an MACH übergeben. als Original-Beleg bei Ihnen vor Ort abgelegt.
Wir hatten Ihnen ursprünglich mitgeteilt, dass Schulungen via Zoom den Prozess begleiten werden und Sie dafür gezielt angeschrieben werden. Wie wir feststellen konnten, erfolgen die Freischaltungen zu dem System zeitlich sehr individuell. Wir haben uns daher entschlossen, Schulungen zur freien Anmeldung für Sie anzubieten.
Diese Schulungstermine werden die Feststellungs- und Anordnungsbefugnis umfassen und an folgenden Terminen stattfinden. Es stehen jeweils 20 Teilnehmerplätze pro Termin zur Verfügung.
Mai: 13.05.2025 (18-20 Uhr) 14.05.2025 (10-12 Uhr), 20.05.2025 (18-20 Uhr), 21.05.2025 (10-12 Uhr), 27.05.2025 (18-20 Uhr)
Juni: 03.06.2025 (18-20 Uhr), 04.06.2025 (10-12- Uhr), 10.06.2025(18-20 Uhr),11.06.2025 (10-12 Uhr) ,17.06.2025 (18-20 Uhr), 24.06.2025 (18-20 Uhr), 25.06.2025 (10-12 Uhr),
Juli: 01.07.2025 (18-20 Uhr), 02.07.2025 (10-12 Uhr), 08.07.2025 (18-20 Uhr), 09.07.2025 (10-12 Uhr),15.07.2025 ( 18-20 Uhr) ,16.07.2025 (10-12 Uhr),22.07.2025 (18-20 Uhr), 23.07.2025 (10-12 Uhr), 29.07.2025 (18-20 Uhr), 30.07.2025 (10-12 Uhr)
Im Anschluss an die Schulung erfolgt die sofortige Umstellung auf das Scan-Verfahren für den betreffenden Mandant. Bitte stellen Sie daher sicher, dass alle für den Mandant am Prozess Beteiligten zeitnah an der Schulung teilnehmen. Auch empfiehlt sich eine gemeinsame Anmeldung für geplante oder auch schon existente Verwaltungskooperationen bzw. anderweitige Formen der Zusammenarbeit.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Neureglung der Kirchlichen Haushaltsordnung (KHO) seit 01.01.2025 (siehe Anhang).
Bitte teilen Sie uns pro Mandant mittels aktuellem Vorstandsbeschluss alle Zeichnungsberechtigungen auf Basis der seit 01.01.25 geltenden Kirchlichen Haushaltsordnung (KH0) mit.
Mandant: Name, Vorname, + Nennung der zutreffenden Berechtigungen (sachlich, rechnerisch, anordnen)
Die Anmeldung zur jeweiligen Schulung erfolgt über folgenden Link:
Sowie den Zoom-Link zur Schulung:
An Zoom-Meeting teilnehmen
https://eu01web.zoom.us/j/61790716349?pwd=j58fCEjeb8SSK6mn39h1oVJMfPYByL.1
Meeting-ID: 617 9071 6349
Kenncode: 170605
Über SIP beitreten
61790716349@fr.zmeu.us
Über H.323 beitreten
159.124.47.249 (Deutschland)
Meeting-ID: 617 9071 6349
Kenncode: 170605
Begleitende Materialien zu einzelnen Arbeitsanweisungen im Rechnungsworkflow finden Sie hier:
Elektronische Belegbearbeitung - EKHN-Intranet (Achtung: VPN erforderlich!)
Nochmals zur Erinnerung (siehe auch RV aktuell 1/2025). Um grundsätzlich am digitalen Belege-Scan teilnehmen zu können, sind nachstehende Voraussetzungen zu erfüllen.
Alle am Verfahren beteiligten Personen (Haupt- und Ehrenamtliche) benötigen einen Zugang zu den EDV-Systemen, das sind :
- eine personalisierte EKHN-Mailadresse mit ekhnnet-Nummer
- ein VPN Zugang und
- Zugriffsrechte auf das Programm enaio
Bitte beantragen Sie fehlende EKHN-Mail-Adressen über folgenden Link:
https://my.churchx.de/public?id=eckd_public_cat_item&sys_id=407f37bf1027f010d0dfa6ec029007f4
und benennen Sie uns die für Sie zuständigen Personen (Feststellungs- bzw. Anordnungsbefugt).
Bereits vor der Schulung sind für Ihre Einrichtungen Zeichnungsberechtigungen zu beantragen: Dies erfolgt unter nachstehendem Link:
https://my.churchx.de/cx?id=sc_cat_item&sys_id=cdc230c025fe9d50d0df433531576e15&sysparm_category=568d93627ca87410d0df0a195b466e7c
Verwaltungsmitarbeitende benötigen das Recht zur sachlichen und rechnerischen Unterzeichnung. Bitte beachten Sie, dass für jedes Recht ein einzelner Antrag gestellt werden muss.
Das Recht der Anordnungsbefugnis empfehlen wir an mindestens drei Personen des (Kirchen)Vorstandes (Vorsitz, stellv. Vorsitz und eine weitere Person) zu vergeben. Sofern Sie für mehrere Mandanten zuständig sind, muss der Antragsprozess jeweils einzeln wiederholt werden.
Auf unserer Homepage finden Sie weitere Unterlagen, insbesondere Anleitungen zur Einrichtung der Zugänge. Für Fragen erreichen Sie uns über unsere Projektleiterin, Frau Heidi Hartnagel, 06731/9545-59 bzw. unter rv.rheinhessen.scanprozess@ekhn.de
Bezugsquelle Aufkleber:
Bestellinformationen Barcode-Etiketten
- Geschäftspartner:
ABarcode Andreas Buling
Rodheimer Weg 20
61184 Karben
06039-9372258
info@abarcode.de - Bestellinformationen bitte angeben
Barcode-Papieretiketten auf Rolle
Artikel-Nr.: bpe40*15f
Etikettenformat: 40*15f
Etikettenformat: 40 + 15 mm
Klebstoff: permanent haftend
Thermotransferdruck schwarz
Barcode-Typ: Code 128
Barcode-Daten: feste Nummerierung RE000000
Etiketten-Layout: Klartext unter dem Barcode
1.000 Etiketten je Rolle, Papphülse ∅76 mm, Außenwicklung - Referenznummer 1872 / Referenznummer 6746 aus vorheriger Bestellung in der EKHN
Bitte alle Angaben für die Bestellung übernehmen und auf die Referenzkundennummer und Referenzrechnungsnummer hinweisen mit der Bitte, die Barcode-Etiketten identisch wie dort anzufertigen. Rechnungs- und Lieferadresse ist Ihre Kirchengemeinde/Dekanat oder Kita.
Support
Passwort vergessen?
Wenn ein Passwort vergessen, zerschossen oder was auch immer, dann bitte eine kurze Mail an: Anwendungsbetreuung.Workflow@ekhn.de
Anhang
Neuregelung KHO
durch das auf der Herbsttagung der Kirchensynode beschlossene Gesetz zur Änderung finanzrechtlicher Vorschriften wurden die Regeln für die Anordnung wesentlich verändert. Eine Anordnung muss künftig immer enthalten:
- Die Unterschrift einer anordnungsberechtigten Person.
- Den unterzeichneten Feststellungsvermerk für die sachliche und rechnerische Richtigkeit, der nicht von der anordnenden Person unterschrieben werden darf.
Hierzu einige Erläuterungen:
1.1 Anordnungsbefugt sind weiterhin der/die Vorsitzende des Vertretungsorgans und bei Verhinderung oder Ausgabe an sie selbst die Stellvertretung.
1.2 Anordnungsberechtigt sind weiter vom Vertretungsorgan im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs durch Dienstanweisung beauftragte geeignete Personen (z. B. KiTa-Leitung für die KiTa). Betragsgrenzen sind gesetzlich nicht mehr zwingend vorgesehen. HINWEIS: Da es regelmäßig zur gleichzeitigen urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit beider Personen kommt, ist es sinnvoll, wenigstens einer weiteren Person die Anordnungsbefugnis zu übertragen.
1.3 Die bestehenden Übertragungen der Anordnungsbefugnis per Dienstanweisung behalten ihre Gültigkeit. Ebenso gelten die im Rahmen der Übertragung vom Kirchenvorstand festgelegten Betragsgrenzen fort.
1.4 Im elektronischen Verfahren sind keine gemeindebezogenen Einstellungen der Höchstbeträge für Anordnungen bestimmter Personen möglich. Die Überwachung der Einhaltung eventueller Betragsgrenzen muss daher künftig durch den Vorstand der Körperschaft selbst erfolgen.
2.1 Feststellungsbefugt sind alle Mitglieder des Vertretungsorgans und beauftragte Personen.
2.2 Soweit die Feststellung durch beauftragte Personen erfolgen soll, bitten wir um entsprechende Beschlussfassung im Kirchenvorstand bzw. DSV und um Mitteilung durch Übersendung eines Protokollbuchauszugs an die Regionalverwaltung bis spätestens 31.03. Die Frist schließt spätere Änderungen oder weitere Beauftragungen selbstverständlich nicht aus.