RV Aktuell 02 / 2025
Ausblick auf die Haushaltsplanung & Doppelhaushalte
Wir möchten Sie frühzeitig bei der Haushaltsplanung für die Nachbarschaftsräume unterstützen, die zum Beginn des kommenden Jahres als Gesamtkirchengemeinde firmieren oder fusionieren.
Die Landeskirche unterstützt die Umstellung hin zum automatisierten Verfahren in MACH. Diese Daten bilden die Grundlage für die Planung und zielt auf einen einfacheren und schnelleren Prozess hin.
Betroffen hiervon werden beispielsweise Zuweisungen, Zinsen, Personalkosten und andere wichtige Posten sein.
Der Zeitplan sieht vor, dass bis Oktober die Personalkosten, Zuweisungen und Zinsen in den neuen Mandanten eingespielt werden. Danach können diese Daten dort weiterverarbeitet werden.
Das ist der ungefähre Zeitrahmen, in dem wir uns bewegen. Bei Fragen oder Bedarf an Unterstützung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Rücksendung von Waren - Belege für die Buchhaltung
"Bei Rücksendungen von Waren, egal ob vollständig oder nur teilweise, muss der Beleg der Gutschrift immer an die Buchhaltung übergeben werden. In der Regel erfolgen die Rückzahlungen auf diesem Weg, meist separat als Bankgutschrift. Ohne Vorlage eines Belegs ist weder die Zuordenbarkeit der Rückzahlung noch die buchhalterische Grundlage gewährleistet.
Personal
Tariferhöhung:
Die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN hat am 11.06.2025 die Entgeltverhandlungen abgeschlossen. Die Entgelterhöhung wird in zwei Schritten umgesetzt:
Von Juni 2025 bis September 2025 erhalten Mitarbeitende eine monatliche Sonderzahlung von 200,00 € brutto, wenn sie mindestens einen Tag im Monat Anspruch auf Entgelt haben. Nichtvollzeitbeschäftigte erhalten den entsprechenden Anteil gemäß der vertraglichen Arbeitszeit.
Ab dem 01.10.2025 werden die Entgelttabellenwerte um 4,9 % angehoben. Die Laufzeit ist bis zum 31.03.2027 vereinbart.
Beigefügt erhalten Sie sowohl die neue Entgelttabelle wie auch eine Kurzzusammenstellung der häufigsten Aushilfsvergütungen. Bitte verwenden Sie diese Stundensätze erst ab dem 01.10.2025.
Bei jeder Tariferhöhung muss die Personalabteilung den sozialversicherungsrechtlichen Status der Mitarbeitenden mit einem Entgelt im Minjob-Bereich kontrollieren und neu beurteilen. Sollte bei Mitarbeitenden von Ihnen eine Änderung z.B. der Arbeitszeit erforderlich sein, wird sich Ihr Personalsachbearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen.
BAD GmbH:
Die BAD GmbH führt ab dem 01.07.2025 den Namen BG prevent.
Vertrag gelegentlich Beschäftigung/ Vertrag über den kurzzeitigen Einsatz
Wir bitten Sie nochmals und eindringlich die Verträge gelegentliche Beschäftigung und den Vertrag über den kurzzeitigen Einsatz vollständig auszufüllen.
Zurzeit erreichen uns wieder viele Verträge, die gerade auf der ersten Seite nicht vollständig ausgefüllt sind. Folgende Felder sind zwingend zu füllen:
- Zeitraumangabe (von - bis)
- Entgeltgruppe
- Wochenstunde/ Monatsstunden
Sollten Sie alle diese Felder oder einzelne Felder versehentlich nicht gefüllt haben, hat dies arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. Im schlimmsten Fall haben Sie ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden und einer unklaren Eingruppierung begründet, was den Haushalt einer Kirchengemeinde belastet.
Da es sich bei den beiden genannten Verträgen um befristete Beschäftigungsverhältnisse handelt, sind die Unterschriften auf der ersten Seite Immer vor Arbeitsbeginn einzuholen. Werden die Verträge erst nach dem Arbeitseinsatz unterschrieben, wird die Befristung einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und das Beschäftigungsverhältnis ist als unbefristet anzusehen.
Personalien
Wir informieren über persönliche Lebensabschnitte unserer Mitarbeitenden
Zur Eheschließung gratulieren wir Herrn Julian Pallara (ehemals Weinöhl) und seiner Ehefrau sehr herzlich und wünschen alles Gute für die gemeinsame Zukunft.
Frau Anna Nehrbaß im Bereich Finanzen/Buchhaltung, Herrn Enrico Pehle in der Personalabteilung und Frau Maria Ehrhardt heißen wir als neue Mitarbeitende herzlich willkommen und wünschen viel Freude an ihrer Arbeit in unserer Verwaltung.
Frau Iris Haaß wird zum 30.09.2025 die Regionalverwaltung in Richtung Ruhestand verlassen. Wir bedanken uns schon jetzt sehr herzlich für viele Jahre Treue und engagierte Dienste.
Mit der Bitte um Beachtung: Am 21.08.25 ist die Verwaltung wegen einer betrieblichen Veranstaltung nur eingeschränkt erreichbar.