RV Aktuell 03 / 2022
Neuer Vorstand
Die Verbandsvertretung hat die vorgenannten Mitglieder in ihrer Sitzung am 25.4.2022 in den Vorstand gewählt. Wir danken den Damen und Herren für die Bereitschaft zur Mitarbeit und wünschen eine angenehme und erfolgreiche Amtszeit.
Ablauf Eröffnungsbilanzordner und aktueller Stand
Die ersten Eröffnungsbilanzen sind fertig gestellt und wurden Ihnen zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Eröffnungsbilanz-Ordner (EB-Ordner) finden Sie ein Anschreiben und als Anlage dazu eine Kopie der vorläufigen Bilanz. In dieser können Sie sehen, in welchem Fach des Ordners die Unterlagen zu den Bilanzpositionen zu finden sind. Der Ordner beinhaltet weiterhin auf einem Heftstreifen eine kurze Erläuterung zum Aufbau und zu den einzelnen Fächern einer Bilanz.
Was sind jetzt Ihre Aufgaben?
Sie fassen einen Beschluss zur Eröffnungsbilanz. Im Ordner liegen Formulare, die von Ihnen ausgefüllt werden, der Beschluss wird von Ihnen unterschrieben. Anschließend senden Sie uns den Ordner auf dem Dienstweg über das Dekanat zurück. Wir kümmern uns danach um die Weiterleitung an das Rechnungsprüfungsamt zur Testierung.
Wenn relevante Dinge fehlen in Ihrer Eröffnungsbilanz, nehmen Sie bitte vor Beschlussfassung mit uns Kontakt auf.
Sie haben Fragen zu dem Ordner oder zur Aufstellung der Bilanz im Allgemeinen?
Zur Erläuterung des Eröffnungsbilanzorderns bieten wir digitale ZOOM Veranstaltungen an. Die Terminangebote richten sich an eine Teilgruppe des Kirchenvorstandes oder auch einzelne benannte Personen aus dem Kirchenvorstand und immer an mehrere Kirchengemeinden gleichzeitig. Wir schauen uns die Ordner mit Ihnen sowohl im Aufbau als auch inhaltlich an. Aus Gründen des Datenschutzes werden wir nicht auf die konkreten Zahlen in Ihrer Bilanz eingehen.
Wir möchten Sie ermuntern, diese Veranstaltungen zu nutzen um Fragen und Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen. Die Veranstaltungen sind nicht verpflichtend und dienen lediglich der Unterstützung. Die Beschlussfassung ist auch ohne Teilnahme an der ZOOM-Veranstaltung möglich.
Digitale Unterstützung gibt es auch bei der Ehrenamtsakademie unter folgendem Link: Lesehilfe Doppik Teil 1: Was steht in der Bilanz? - YouTube
Hinweise zum Thema Spenden
Bei der Verbuchung von Spenden ist relevant, ob die Spenden zweckgebunden sind oder ob sie frei verwendet werden können. Dafür gibt es zwei verschiedene Sachkonten, auf die die Geldeingänge verbucht werden. Bitte teilen Sie uns bei Spendenaufrufen oder bei Ihnen bekannten Spendeneingängen mit, ob es sich um Zweckgebundene Spenden oder um Spenden ohne Zweckbindung handelt, damit wir gleich im Jahresverlauf die Spenden dem korrekten Sachkonto zuordnen können und sich damit die Arbeiten bei den Jahresabschlüssen flüssiger gestalten.
Gerade nach den Konfirmationen haben wir in letzter Zeit Spenden erhalten mit dem Überweisungstext "Spende Kirchengemeinde" - ohne weitere Angaben. Es ist für uns ein hoher Zeitaufwand herauszufinden, welche Kirchengemeinde die Spende erhalten soll. Bitte geben Sie deshalb bei Spendenaufrufen den möglichen Spendern mit, dass bei der Überweisung die Mandantennummer oder auch der Name der Gemeinde mit angegeben werden soll.
Belege für die Abrechnung von Zuschüssen
Sie erhalten für eine Anschaffung oder eine Veranstaltung einen Zuschuss und benötigen für die Anforderung des Zuschusses eine Kopie des Beleges? Bitte kopieren Sie diesen bevor Sie ihn zur Zahlung einreichen. Von diesem Schritt profitieren Sie und profitieren wir: es entfällt für Sie das Nachfragen in der Regionalverwaltung nach der Kopie und das Warten auf die Rücksendung der Kopie. Für uns entfällt, den Beleg aus der Ablage zu holen, zu versenden, wieder abzulegen. Besten Dank!
Mahnungen
Bei eingehenden Mahnungen prüfen Sie den Zahlungsausgang im MACH Modul Buchhaltung über den Befehl Belege. Haben Sie weitere Fragen zum Bearbeitungsstand, senden Sie diese bitte zentral an:
rv.rheinhessen.mahnwesen@ekhn.de
Unsere Mitarbeitenden in der Kreditorenbuchhaltung bearbeiten täglich und direkt die eingehenden Anfragen.
Um Mahnungen zu vermeiden und den Abzug von gewährtem Skonto zu ermöglichen, bitten wir Sie die Eingangsrechnungen zeitnah an die Regionalverwaltung zu senden. Nur so ist der Ausgleich innerhalb des Zahlungsziels möglich.
@ Tipps MACH
Verschaffen Sie sich Erleichterung bei regelmäßig anfallenden Fragen wie z.B.
"Ist eine Rechnung bereits gezahlt"?
Der beigefügte Screenshot gibt Hilfestellung zur standardisierten Einstellung.
Weitere Unterstützung findet sich jederzeit als youtube
Video unter
https://www.youtube.com/watch?v=8jNXdVNr0OU&list=PLehPrJtDER8Z5HnwyWWP3MyDKG4j4GvE2&index=8
Umsatzsteuer
Bildungsveranstaltungen und Reisen
Sind Sie momentan in der Planung von Reisen, Bildungsveranstaltungen und -reisen, sowie anderen Veranstaltungen?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf! Jede Veranstaltung ist auf eine eventuelle Umsatzsteuerpflicht zu prüfen.
Rechnungen schreiben, Rechnungsadresse
-Wenn Sie etwas verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, ist eine Rechnung zu schreiben. Um diese so einfach wie möglich erstellen zu können, nutzen Sie die Rechnungsvorlage der EKHN. Hier sind alle nötigen Angaben enthalten, die zu berücksichtigen sind.
-Zur umsatzsteuerlichen Einschätzung dient das aktualisierte Steuer ABC. Dort finden sich auch Antworten auf Ihre Fragen, die in unseren gemeinsamen Telefonaten offengeblieben. Das ABC ist zu finden unter: https://unsere.ekhn.de/fileadmin/content/ekhn.de/download/intern/umsatzsteuer/20220621_Steuer_ABC__V4.pdf
-In der letzten RV Aktuell haben wir Sie auf die besondere Problematik der Rechnungsadressen aufmerksam gemacht. Mit dieser Ausgabe liefern wir Ihnen eine Tabelle mit Beispielen, wie die korrekte Adressierung aussehen sollte:
Ein Beispiel für eine richtige Adressangabe:
Kirchengemeinde Musterhausen
z.Hd. Pfarrer Max Mustermann
Musterstraße 42
08154711 Musterhausen
Abstimmung der Rechnungsanschriften mit dem Projektteam USt der EKHN
Bei Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf unter der Email-Adresse rv.rheinhessen.umsatzsteuer@ekhn.de oder per Telefon unter der 06731/9545 - 29.
Allgemeine Informationen zur Umsatzsteuer
Die aktuellen Veröffentlichungen der EKHN finden Sie unter dem Link:
https://unsere.ekhn.de/gemeinde-dekanat/umsatzsteuer.html
Personalwesen
Mit der Entgeltabrechnung 09/2022 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet die Energiepreispauschale an ihre Mitarbeitenden auszuzahlen. Bei Mitarbeitenden mit den Steuerklassen 1-5 erfolgt die Auszahlung automatisiert. Damit Mitarbeitende im Minijobbereich die Energiepreispauschale auch erhalten können, ist eine Erklärung des jeweiligen Mitarbeitenden zwingend erforderlich. Ihre betreffenden Mitarbeitenden sind dazu von uns angeschrieben worden.
Ebenfalls haben wir Mitarbeitende in Elternzeit angeschrieben, da auch bei dieser Personengruppe ein entsprechender Nachweis erforderlich ist.
Ein Erläuterungsschreiben ist der RVAktuell beigefügt.
Personalveränderungen
Wir gratulieren unserer ehemaligen Auszubildenden, Johanna Baro, zur bestandenen Abschlussprüfung und wünschen ihr alles Gute für ihren persönlichen und beruflichen Werdegang. Aktuell verstärkt sie uns in der Personalabteilung.
Frau Lillie Hudel hat unser Haus zum 24.06.2022 verlassen. Wir sind dankbar für den geleisteten Dienst in unserem Hause und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und Gottes Segen.
Ausblick
Leitung und Mitarbeitende der Evangelischen Regionalverwaltung Rheinhessen wünschen Ihnen allen
eine schöne und erholsame Sommerzeit.
Unsere nächste Ausgabe wird eine gesonderte Ausgabe zur Kollektenkasse sein.